Nein, eine Abnahme durch den TÜV ist nicht notwendig. Bei der Scheibentönung bekommen Sie eine ABG (allgemeine Bauartgenehmigung) für Ihre Unterlagen. Bei der Folierung benötigen Sie keinerlei Genehmigung.
Muss die Folierung bzw. Tönung vom TÜV abgenommen werden?
2014-05-28T14:12:15+02:00